KITA-ABC

Anmeldung:
Frühestens ab Geburt des Kindes kann das Formular der unverbindlichen Voranmeldung in der Kita abgegeben werden. Das Formular ist in der Kita oder auf der Homepage zum Download erhältlich.
Eine Aufnahme des Kindes ist nur mit altersentsprechender Masernimpfung möglich.

Aufnahme:
Bei der Voranmeldung teilen Sie unverbindlich das gewünschte Aufnahmedatum, sowie die Betreuungszeit mit. Ein verbindliches Aufnahmedatum inklusive Eingewöhnung und Festlegung der Betreuungszeit wird ca. 3 Monate vor dem tatsächlichen Aufnahmedatum festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie auch alle wichtigen Infos und auszufüllenden Dokumente.

Aufgrund verschiedener Gegebenheiten im Ablauf der Kindertagesstätte kann die gewünschte Aufnahme vom tatsächlichen Aufnahmedatum abweichen.

„Liegen mehr Anmeldungen vor, als freie Plätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Vergabe der Plätze durch nachfolgende Aufnahmekriterien: (die Kriterien stellen keine Prioritätenliste dar)

  • Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern*
  • Alleinerziehend
  • Alter des Kindes
  • Besuch von Geschwisterkindern in unserer Kita
  • Eingang der Anmeldungen
  • Soziale Dringlichkeit
  • Arbeits- oder Beschäftigungssuche der Eltern*
  • Besonderer Förderungsbedarf bei Kindern aus sozial- und bildungsbenachteiligten Familien oder aus Gründen besonders belasteten Familien
  • sonstige dringliche Gründe

*aktuelle Bescheinigungen sind vorzulegen

Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung können die Kindertagesstätte besuchen, wenn ihren besonderen Bedürfnissen innerhalb der Rahmenbedingungen der Einrichtung Rechnung getragen werden kann.Die Betreuungsplätze werden nach Verfügbarkeit und Bedarf der Erziehungsberechtigten vergeben. Aufgenommen werden Kinder, die den gewöhnlichen Aufenthalt im Zuordnungsgebiet der Einrichtung haben. Mit Zustimmung des Trägers und in Absprache mit dem Kreisjugendamt als Bedarfsbehörde können freie Plätze befristet oder unbefristet auch an Kinder aus anderen Gemeinden vergeben werden.

Wir benötigen von Ihnen bis zum Tag der Aufnahme, die an Sie ausgegebenen, ausgefüllten Formulare. Ebenso alle aktuellen Daten wie Telefon / Handynummer und Notfallkontakte, sowie ein Nachweis der erfolgten Masernimpfung.“

(Auszug aus Kita-Ordnung)

Abmeldung:

Die Abmeldung eines Kindes muss spätestens einen Monat vor dem Ausscheiden bei der Kindertagesstätten-Leitung schriftlich eingegangen sein.Später eingegangene Abmeldungen können erst zum Ersten des übernächsten Monats Gültigkeit erhalten. Eine vorübergehende Abmeldung für die Ferienzeiten ist nicht möglich. Für Kinder die eingeschult werden, ist eine schriftliche Abmeldung nicht erforderlich. Für die beiden letzten Monate des Kindertagesstättenjahres vor Übertritt in die Schule ist eine Kündigung nicht zulässig.

Bezugserzieher*in:

Eine/r Erzieher*in ist für Sie und Ihr Kind in der Eingewöhnung die Hauptansprechperson. Er oder Sie baut während der Eingewöhnung eine belastbare Beziehung auf. Im Laufe der Zeit gewinnen jedoch auch die anderen Erzieher*innen das Vertrauen, so dass ein Ausfall der Bezugserzieher*in kein Problem mehr darstellen sollte.

Bringen & Abholen der Kinder:

Wir empfehlen das Bringen der Kinder bis spätestens 8:45 Uhr (im Kleinkindbereich durch das gemeinsame Frühstück bereits früher). Mit dem bewussten Übergeben der Kinder an die Erzieher*innen im jeweiligen Gruppenraum geht die Aufsichtspflicht auf das Personal über.

Auch das Abholen muss für das Personal wahrgenommen werden können. Das bedeutet, dass das Kind oder die abholende Person, die betreffende Erzieher*in darauf hinweist. So wird vermieden, dass Kinder in der ganzen Kita gesucht werden.

Wir geben Kinder nur an eingetragene Abholberechtigte mit. Im Ausnahmefall kann die Erlaubnis auch telefonisch erfolgen. Die betreffende Person muss sich jedoch beim Abholen ausweisen. Erst ab dem 12. Lebensjahr dürfen auch ältere Geschwister als abholberechtigt eingetragen werden.
Sollten sich Kinder verabreden und dadurch durch die Eltern des Freundes abgeholt werden, so muss zuvor die Information der betreffenden Eltern eingegangen sein.

Durch unsere unüberschaubare Verkehrssituation an der Kita, schicken wir keine Kinder alleine auf den Nachhauseweg.

Erstgespräch

Nachdem Sie die Anmeldeunterlagen von der Kitaleitung erhalten haben und mit ihr evtl. organisatorische Fragen klären konnten, geht es in diesem Treffen um die zukünftige Gruppe. Das Gespräch wird Ihnen und der Bezugserzieher*in Gelegenheit geben, sich besser kennen zu lernen. Denn nicht nur Ihr Kind soll Vertrauen aufbauen, auch das entspannte Loslassen und Übergeben an die Bezugserzieher*in ist eine wichtige Voraussetzung der gelingenden Eingewöhnung.

Eingewöhnung

Zum vereinbarten Datum und zur besprochenen Uhrzeit startet die Eingewöhnung in der jeweiligen Gruppe Ihres Kindes. Sie nehmen im Gruppenraum, auf einem festen Sitzplatz, als sicherer Hafen für Ihr Kind, Platz. Die Zeit in der Kita ist erstmal auf 1 Stunde begrenzt. In dieser Zeit versucht die Bezugserzieher*in Kontakt zu Ihrem Kind aufzubauen. Dies geschieht emphatisch und nur in dem Maße, wie es Ihr Kind zulässt. Es wird sozusagen eingeladen den „sicheren Hafen“ der Mutter oder des Vaters zu verlassen und in die Kitawelt zu starten. Hierbei darf kein Druck aufgebaut werden. Bei wachsendem Vertrauen werden die ersten Trennungsversuche durchgeführt. Verlassen Sie sich auf die Bezugsperson, wann und wie lange dies geschieht. Ihr Kind bestimmt also das individuelle Vorgehen.
Wir empfehlen für die Eingewöhnung mindestens 4 Wochen einzuplanen. Bei Ganztagskindern evtl. sogar mehr.
Neu eingewöhnte Kinder sollten noch nicht die ganze Öffnungszeit der Kita ausschöpfen.

Denken Sie daran, für die Kinder ist der Besuch der Kita wie ein Arbeitsplatz! Auch wir Erwachsenen haben in der Regel keinen 10 Std.Tag.

Essen/ Ernährung

Das Frühstück geben Sie Ihrem Kind in einer geeigneten Dose von zu Hause mit. Hierbei liegt uns eine gesunde und ausgewogene Ernährung am Herzen. Ebenso braucht Ihr Kind in einer Trinkflasche ein ungesüßtes Getränk. Am liebsten Wasser. Die Brotdose und Trinkflasche müssen mit dem Namen Ihres Kindes gekennzeichnet sein. Im Kleinkindbereich frühstücken die Kinder ab ca. 8:45 Uhr alle gemeinsam.

Im 3-6 Jährigen-Bereich findet dies bis ca. 10 Uhr frei statt. Das bedeutet die Kinder entscheiden eigenständig, wann und mit wem sie frühstücken möchten.

Das Mittagessen wird in unserer Kita von gelernten Hauswirtschaftskräften frisch zubereitet. Wir legen Wert auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung. Dies wird unterstützt durch saisonale und regionale Lebensmittel.
Zur Teilnahme beim Mittagessen muss Ihr Kind angemeldet sein. Die Möglichkeit des Mittagessens ist ab dem 01.07.2021 als Rechtsanspruch in Rheinland-Pfalz verankert. Hierbei muss keine Berufstätigkeit der Eltern vorliegen. Bei Teilnahme wird über die Verbandsgemeinde eine Essenspauschale eingezogen. Das Mittagessen in unserer Kita ist aber keine Pflicht! Über verschiedene Abholzeiten möchten wir Eltern die Möglichkeit geben, das gemeinsame Mittagsessen im Kreise der Familie beizubehalten. Für Kinder, die länger als 12:45 Uhr betreut werden, ist die Teilnahme am Mittagstisch verpflichtend.

Der Nachmittagssnack wird um ca. 15 Uhr angeboten.

Essenspauschale

Die Essenspauschale beträgt für 5 Tage 60€ monatlich. Sollten Sie Ihr Kind jedoch nur an wenigeren Tagen länger in der Kita betreuen lassen wollen, so können wir die Pauschale auf 3 Tage bzw. 36€ oder auf 2 Tage 24€ reduzieren. Die Essenspauschale wird nur in 11 Monaten berechnet.

Erdnussfreie Kita

Wir beobachten die Zunahme jeglicher Allergien.
Durch eine frühere bestehende Erdnussallergie in unserer Kita, wurden wir erdnussfrei und behalten dies auch weiterhin bei.

Sollten Ihnen Allergien bei Ihrem Kind bekannt sein, so tragen Sie diese auf dem vorgesehenen Formular in den Anmeldeunterlagen ein.

Ferien/ Schließzeiten

Die Kita hat in den Sommerferien die letzten 3 Wochen der Schulferien geschlossen. Hinzu kommen Schließtage zwischen den Jahren und einzelne Tage für Teamfortbildungen, Betriebsausflug, Putztag und Abschluss der Großen. Alle Termine erhalten Sie frühzeitig.

Geburtstag

Bitte sprechen Sie anstehende Geburtstage in der jeweiligen Gruppe an.

Wie läuft ein Geburtstag in der Kita ab?

Bei den 3-6 Jährigensteht das Geburtstagskind an diesem Tag im Vordergrund. Es erhält seine mitgestaltete Geburtstagskrone und darf Wünsche äußern wie z.b. Schminken oder eine Aktion an diesem besonderen Tag. Die Kinder der Gruppe haben als Geschenk ein Buch mit selbstgemalten Bildern gestaltet. Im Stuhlkreis wird dies überreicht und eine vom Geburtstagskind mitgebrachte Kleinigkeit gemeinsam gegessen. Hier eignet sich am besten Fingerfood wie z.B. Salzbrezel, Kekse, Rohkost, auch eine kleine Süßigkeit. Der Ablauf des Stuhlkreises wird auch vom Kind selbst mitbestimmt.
(Innerhalb der Gruppen kann es zu kleinen Abweichungen im Ablauf kommen.)

Bei den Kleinen gibt es auch eine mitgestaltete Geburtstagskrone am Ehrentag und im Sitzkreis wird das mitgebrachte „Trockengebäck“ gemeinsam gegessen. Hierzu sind am besten Butter oder Salzgebäck geeignet. Ebenso darf das Kind sich Lieder (mit Hilfestellung von Liederkarten) im Kreis aussuchen.

Alles in allem möchten wir ihr Kind spüren lassen: “ Es ist schön, dass es DICH gibt und DU bei uns bist“

Gruppenübergreifende Angebote

Zusätzlich zu den Angeboten im eigenen Gruppenraum werden den Kindern gruppenübergreifende Aktionen angeboten. Je nach Angebot ist die Teilnehmeranzahl begrenzt. Die Teilnahme der Kinder ist wie bei allem freiwillig.

Informationen an die Eltern

Für die gelingende Partnerschaft mit den Eltern ist eine transparente Informationskultur eine wichtige Voraussetzung. Hierfür nutzen wir hauptsächlich E-Mails. Wir haben uns auf einen Anbieter „Elternnachricht“ festgelegt, über den Sie zeitnah alle wichtigen aktuellen Informationen erhalten. Über das Datenschutzblatt des Anbieters müssen Sie mit Angabe der zu nutzenden E-Mail-Adresse jedoch erst zustimmen.

Ergänzend finden Sie Aushänge im Eingangsbereich der Kita bzw. an den Magnetwänden der Gruppen.

kranke Kinder

In unseren Hausregeln sind die Krankheitssymptome definiert, die eine Betreuung in der Kita verhindern.
Erkrankte Kinder müssen bis 9 Uhr in der Kita telefonisch entschuldigt werden.

Ansteckende Krankheiten sind uns zu melden, damit wir vorsorgehalber im Eingangsbereich (vor allem für Schwangere) darauf hinweisen können.

Nach überstandener Bindehautentzündung sind die Eltern verpflichtet ein ärztliches Attest zum Kitawiedereinstieg vorzulegen.

Läuse

Sollten sich Kinder verstärkt am Kopf kratzen, so sind wir verpflichtet die Eltern zu benachrichtigen bzw. bei unterschriebener Einwilligung den Kopf des betreffenden Kindes auf Nissen zu kontrollieren. Beim Auffinden von Nissen, ist das Kind sofort abzuholen und eine Behandlung mit geeigneten Läusepräparaten durchzuführen. Diese Anwendung ist in einem Formular schriftlich zu bestätigen. In unserer Kita macht der Träger vom Hausrecht Gebrauch und besteht auf Nissenfreiheit. Dies hat zur Folge, dass der Kitabesuch erst wieder möglich ist, wenn sich keine Nissen mehr im Haar befinden. Des Weiteren muss eine 2. Behandlung im geforderten Abstand durchgeführt werden. Ein ärztliches Attest ist für die Rückkehr in die Kita nicht notwendig. Die Gruppenerzieher*innen sind jedoch angehalten den Kopf des betroffenen Kindes zuvor zu kontrollieren.

Matschsachen

Damit die Kinder ausgelassen auf dem Außengelände spielen können, benötigen alle Kinder Matschhose und am besten auch Matschjacke. Zwingend erforderlich sind Gummistiefel. Alle Sachen müssen mit Namen beschriftet werden.
Bitte kontrollieren Sie regelmäßig die ausreichende Größe und Sauberkeit.
Ebenso empfehlen wir den Tausch nach Jahreszeiten (im Sommer ungefütterte Matschsachen).

Mittagsschlaf

Unseren jüngeren Ganztagskindern bieten wir in Schlafräumen die Möglichkeit des Mittagsschlafes. Hierzu bringen Sie ein Spannbettlaken, dünne Decke oder Schlafsack und Kissen mit in die Kita. Wichtig ist auch ein evtl. notwendiges Schlaftier oder Ähnliches.
Alle 14 Tage sind die Eltern verpflichtet die Bettwäsche frisch zu beziehen. Dies ist eine Auflage von Seiten des Gesundheitsamtes und ist Bestandteil unseres Hygienekonzeptes. Bitte bestätigen Sie den Wechsel der Bettwäsche in der aushängenden Dokumentationsliste mit ihrer Unterschrift.

Mittagszeit

In der Zeit von 13 bis 13:30 Uhr ist die Kitatür verschlossen.
In dieser Zeit werden in den Gruppen verschiedene Möglichkeiten angeboten, um ein wenig zur Ruhe zu kommen. Dies ist für die Gesundheit aller wichtig, da ansonsten der evtl. vorhandene Stresslevel nicht abgebaut werden kann.

Bitte haben Sie daher Verständnis, dass die Abholzeit erst ab 13:30 Uhr beginnt.

Nehmen Sie bitte allerdings bis 14:30 Uhr Rücksicht auf unsere länger schlafenden Kinder und sorgen Sie für Ruhe an den Garderoben.

Notfallplan

Leider kann es vorkommen, dass trotz umsichtiger Planung, Personal unvorhergesehen ausfällt. Für diese Situationen haben wir einen Notfallplan entwickelt, der stufenweise Maßnahmen darlegt, um die Aufsicht weiterhin zu gewährleisten. Diesen Plan erhalten die Eltern digital, um erforderliche Einschränkungen transparent zu machen.

Verletzungen/ Unfälle

Im Spiel der Kinder kann es auch mal zu Verletzungen kommen. In der Regel handelt es sich um Schürfwunden oder um blaue Flecken. Das Personal ist in Erste Hilfe geschult und versorgt Ihr Kind mit geeigneten Materialien. Sollten Wunden tiefer sein und stärker bluten, werden Sie telefonisch benachrichtigt.
Wenn es sehr dringlich ist und über die Notfallnummern niemand erreicht wird, fordern wir einen Rettungswagen an.

Bei leichten Kopfverletzungen (Beulen), wird den Eltern beim Abholen ein „Kopfformular“ vorgelegt. Hier bestätigen die Eltern, dass Sie auf die Verletzung am Kopf hingewiesen wurden.

Bei schweren Stürzen auf den Kopf werden die Eltern telefonisch benachrichtigt und das weitere Vorgehen je nach Zustand des Kindes abgesprochen.

Zecken

In den Anmeldeunterlagen vermerken die Eltern, wie wir bei dem Auffinden von Zecken vorgehen sollen. Die Eltern entscheiden selbst, ob das Personal die Zecke direkt entfernen darf oder die Eltern in die Kita kommen, um es selbst vorzunehmen.

Hausregeln zum Umgang mit Krankheitssymptomen

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
wir informieren Sie über unsere neuen Regeln im Krankheitsfall Ihres Kindes.

1. Die Regeln gemäß Nr. 5. unserer Kindertagesstätten-Ordnung bleiben weiterhin in Kraft.

2. Bei den folgenden Symptomen Ihres Kindes rufen wir Sie an, damit es schnellstmöglich abgeholt wird:

• bei anhaltendem Husten
• bei Schnupfen mit gefärbtem Sekret
• bei erhöhter Temperatur ( davon spricht man ab 37,6°C)
• bei Erbrechen
• bei Durchfall
• bei Ausschlag
• bei geröteten Augen und/oder eitrigen Augen (wie z.B. Bindehautentzündung)
• bei häufigem Klagen über Ohren-, Kopf- und/oder Bauchschmerzen
• bei Austreten von Flüssigkeit aus den Ohren
• bei auffälliger Schlappheit, Lustlosigkeit, Müdigkeit, Anhänglichkeit, Appetitlosigkeit und/oder Atembeschwerden

3. Ab sofort müssen Sie Ihr Kind, wenn es die unter Nr. 1 und 2 genannten Symptome und Erkrankungen zu Hause oder in unserer Kindertagesstätte aufzeigt, zu Hause betreuen. Es darf unsere Einrichtung erst wieder besuchen, wenn es frei von Symptomen, ansteckungsfrei und ohne Medikamentenvergabe ist. Bei Fieber darf Ihr Kind erst nach 24 Stunden und bei Durchfall und/oder Erbrechen nach 48 Stunden wieder die Kita besuchen. Die Mitarbeiter*innen der Kindertagesstätte haben das Recht, Sie mit Ihrem Kind wieder nach Hause zu schicken, falls Sie Ihr Kind vorzeitig in unserer Einrichtung betreuen lassen möchten.

4. Sollten in den Haaren ihres Kindes Nissen gefunden werden, sind Sie dazu verpflichtet ihr Kind schnellstmöglich abzuholen.
Nach der Behandlung mit einem dafür vorgesehenen Präparat bestehen wir auf Nissenfreiheit! Denken Sie bitte auch an das Waschen aller Sachen, mit denen ihr Kind in Kontakt kommt (auch im Auto).
Bei der Wiedervorstellung ihres Kindes in der Kita, wird ihr Kind von der Gruppenerzieherin kontrolliert. Sollten noch Nissen vorhanden sein, darf ihr Kind die Kita noch nicht besuchen!

KURZ GESAGT:
Einer krank, alle krank. Kranke Kinder stecken in der Kita andere Kinder und das Personal an.

• Wird das Personal durch kranke Kinder angesteckt, fällt Dieses aus. Dies kann dazu führen, dass komplette Gruppen wegen Personalmangel geschlossen werden müssen und somit nicht nur wenige Eltern Ihr Kind zuhause betreuen müssen und betroffen sind, sondern viele, evtl. alle.

• Kinder, die u.a. eine gesundheitsbedingte Immunschwäche haben, können die Kindertagesstätte nicht besuchen, da die Gefahr einer Ansteckung zu hoch ist.

• Gerade bei Kindern, deren Immunsystem noch nicht ganz ausgereift ist, können die Folgen einer nicht auskurierten Infektion gravierend sein. Ein grippaler Infekt kann bspw. zu einer Herzmuskelentzündung und Husten zu einer Lungenentzündung führen.

• Der Betreuungsaufwand für kranke Kinder bedeutet eine zusätzlich vielfach höhere und intensivere Arbeitsbelastung für das Personal. Dies bindet eine/n Erzieher/in an nur ein Kind und ist vom Gruppenpersonal bei 13 (U3) bzw. 25 (Ü3) Kindern in der Gruppe nicht leistbar.

Wenn Sie sich unsicher sind und Gesprächsbedarf haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

Ihr Träger und Team der Kindertagesstätte Hargesheim

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