In unserer Kita besteht aufgrund der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes keine Maskenpflicht mehr. Unser Träger, Ortsbürgermeister Herr Haiko Grün, befürwortet in Absprache mit dem Team die Möglichkeit nach eigenem Ermessen die Maske zu tragen. Somit kann dies Jeder (externe Besucher oder Besucherinnen und Personal) für sich entscheiden.

Ebenso entfällt für Besucher und Personal, unabhängig vom Immunstatus, die Testpflicht für das längere Verweilen über die Bring- und Holsituation hinaus. Somit muss auch keine 3G-Regelung mehr eingehalten werden.

Als einziges hat die Absonderungsverordnung des Landes weiterhin Bestand. Diese beinhaltet die Absonderungspflicht von 10 Tagen bei Kontakt zu einem positiven Fall innerhalb der Kita. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses einer Teststation ist der Besuch am Folgetag des Kontaktes wieder möglich. Symptomlos genesene oder geimpfte Kinder sind von der Kita-Sonderregelung nicht betroffen.